Beifahrer durften bisher Blitzer-Apps auf dem Smartphone nutzen. Doch ein neues Urteil weitet das Verbot nun aus. Blitzer-Apps für das Smartphone dürfen zwar heruntergeladen und benutzt werden – allerdings nicht während der Fahrt. Das gilt ab sofort nicht mehr nur für Fahrer, sondern auch für Beifahrer. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem nun veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab. Der Mann war Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr, so das Gericht. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte. Das Gericht entschied jedoch, die Strafe sei rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen. Erlaubt bleibt es, Blitzer-Apps vor Fahrtbeginn oder während einer Pause zu nutzen, um sich über Radarfallen entlang der geplanten Route zu informieren. (dpa/jc)