Nach Mannheim gilt nun auch im Rhein-Neckar-Kreis und erneut in Heidelberg eine nächtliche Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte Menschen. Sie dürfen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens die Wohnung nur noch au triftigem Grund verlassen. Ausgelöst wurde diese Corona-Verordnung durch die Tatsache, dass der Inzidenz-Grenzwert von 500 an zwei Tagen nacheinander überschritten wurde. Als triftige Gründe im Sinne der Corona-Verordnung gelten unter anderem die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, die Berufsausübung, der Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern, körperliche Bewegung allein im Freien und der Besuch bestimmter Veranstaltungen, zum Beispiel Gemeinderatssitzungen oder Veranstaltungen von Glaubens- und Religionsgemeinschaften. Die Ausgangsbeschränkungen treten wieder außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 unterschreitet. (mho)