Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, stellt nach dem Wochenende den automatisierten postalischen Versand von Genesenen- und Absonderungsnachweisen ein. Stichtag ist der kommende Sonntagabend, 13. März. Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass der PCR-Befund selbst als Genesenen-Nachweis gilt. Diesen Befund erhält jede positiv getestete Person direkt von der Institution, bei der der Abstrich vorgenommen wurde. Zusätzlich ist es möglich, nach dem Ende der Isolation den Laborbefund zusammen mit dem Personalausweis bei einem Arzt oder in einer Apotheke vorzulegen. Diese können damit ebenfalls einen Genesenen-Nachweis ausstellen. Wer ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, gilt ab dem 28. Tag danach als genesen. Der Genesenen-Status ist derzeit drei Monate lang gültig.