Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Wie das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Mittwoch mitteilte, sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Wiesloch und Walldorf betroffen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weise in seinem Waldbrandgefahrenindex die Gefahrenstufe 4 für die westliche Hälfte des Rhein-Neckar-Kreises aus. Die höchstmögliche Stufe liegt bei 5.
Vorsorglich weist das Kreisforstamt auch in diesem Zusammenhang auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31.Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt.
Das Kreisforstamt ruft ebenfalls dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.
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(dls)