Die Schülerin eines Gymnasiums in Bad Dürkheim muss eine Maske tragen, wenn sie am Unterricht teilnehmen will. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage der Asthma-Kranken Antragstellerin ab. Der Hausarzt habe ihr Mitte Juni in einem Attest bestätigt, dass sie an ihrem Arbeitsplatz im Klassenzimmer die Maske herunternehmen dürfe. Die Schule pochte jedoch auf der seit 22. November geltenden Maskenpflicht. Die Verwaltungsrichter bestätigten die Position der Schule. Unter anderem deshalb, weil das Attest zu alt war und den Erfordernissen einer nachvollziehbaren Diagnose nicht entsprach. (mho)