Neustadt an der Weinstraße/Frankenthal. Einem 57-jährigen Mann aus Neustadt an der Weinstraße wird vorgeworfen, Ende Dezember 2023 seinen Vater brutal getötet zu haben. Wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte, sei der ursprünglich als Mord angeklagte Sachverhalt von der Strafkammer „lediglich“ als Totschlag zugelassen worden. Die Staatsanwaltschaft habe zunächst das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt angesehen, da sie davon ausgegangen war, der Vater habe starke Schmerzen verspürt. Im Hinblick auf eine von der Strafkammer eingeholte zusätzliche Stellungnahme der rechtsmedizinischen Sachverständigen sei jedoch nicht davon auszugehen, dass der Geschädigte über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgehende Schmerzen oder Qualen erleiden musste. Daher bewerte die Strafkammer den von der Staatsanwaltschaft als Mord angeklagten Sachverhalt nunmehr als Totschlag.
Der Angeklagte soll seinen im Bett liegenden Vater Ende Dezember zunächst gewürgt haben. Dann soll er seinem noch lebenden Vater den Kopf mit einem Küchenmesser nahezu vollständig abgetrennt haben. Der Vater soll an einer Kombination von Ersticken und Blutverlust gestorben sein. Der 57-Jährige soll bei seiner Festnahme die Tat eingeräumt haben, ist nicht vorbestraft und sitzt in Untersuchungshaft. (pol/dls)