Die Schließung einer Corona-Teststation in Neustadt war rechtens. Wie aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hervorgeht, sei die Teststelle nach mehreren Inspektionen vor Ort im Dezember geschlossen worden. Die Kontrolleure des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung stellten unter anderem desolate hygienische Zustände im Labor fest. Sämtliche Räumlichkeiten hätten unordentlich und schmutzig gewirkt. Testergebnisse seien in kürzester Zeit vorgelegen und könnten deshalb nicht aussagekräftig sein. Die Betreiberin der Teststelle monierte in ihrem Eilantrag, die Inspektion der Teststelle sei unsachgemäß durchgeführt worden. (mho) Bild: Symbolbild