Die Müllabfuhr muss bei schmalen Zufahrtswegen nicht rückwärts zu einem Grundstück fahren, um den Müll abzuholen. Stattdessen müssen Hauseigentümer ihre Tonnen an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen, damit sie von der Müllabfuhr angesteuert werden können. Das entschied das Verwaltungsgericht in Neustadt. Dem Urteil lagen die Klagen mehrerer Hauseigentümer zugrunde, die unter anderem argumentierten, dass es eine Wendemöglichkeit auf einem privaten Grundstück gebe und das Sammelunternehmen an anderer Stelle auch Grundstücke rückwärts anfahre. Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mho/dpa)