Die Türkisch-Islamische Gemeinde in Germersheim darf eine geplante Moschee in einem Wohngebiet vorerst nicht bauen. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und wies die Klage ab. Die Angaben im Bauantrag seien zum großen Teil unplausibel, heisst es. So werde nicht deutlich, von wie vielen Menschen die Moschee genutzt werde. Auch das Stellplatzkonzept sei nicht schlüssig. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. Der Kläger beantragte bereits 2019 den Bau einer Moschee mit zwei Kuppeln und zwei Minaretten. Der Kreis Germersheim lehnte den Bauantrag ab. Dagegen klagte die islamische Gemeinde. (mho/dpa)