Gleich mehrere Verstöße aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes stellte die Polizeidirektion Neustadt an der Weinstraße am Wochenende fest. Am Samstagmorgen wurde zunächst ein 38-Jähriger aus Neustadt mit seinem E-Scooter einer anlassabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen, da dessen Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Des Weiteren konnte laut Polizeibericht ein 28-Jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades aufgrund seines nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichens einer Kontrolle unterzogen werden.
Auch in Haßloch wurde laut Polizei ein 16-Järhiger mit seinem Kleinkraftrad einer Verkehrskontrolle unterzogen. An dem Kleinkraftrad war ein Versicherungskennzeichen aus dem letzten Jahr angebracht. Ferner ergab eine Messung des Kleinkraftrades auf einem geeichten Messgerät eine Geschwindigkeit von 60 km/h. Der 16-jährige Haßlocher war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse, weshalb dieser sich neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten muss.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich daraufhin, dass seit dem 01.03.2023 ein neues Versicherungsjahr für unter anderem Kleinkrafträder und E-Scooter gilt. Die Farbe des aktuell gültigen Versicherungskennzeichen ist schwarz. (pol/lg)