Mehr als drei Jahre nach dem Einsturz einer denkmalgeschützten Mauer in Wertheim beschäftigt sich ein Gericht weiter mit Schadenersatzfragen. Nach Angaben des Landgerichts Mosbach steht der lange schwelende Zivilrechtsstreit am kommenden Dienstag, den 28. Februar auf dem Programm der 1. Kammer.
Im Dezember 2019 war die Stützmauer teilweise eingestürzt. Menschen wurden nicht verletzt. Die acht Meter hohe Mauer an einem Fußweg war zuvor nach Regengüssen von einer Fachfirma überprüft worden. Diese hatte keine Gefährdung gesehen, die eine Absperrung notwendig gemacht hätte.
Gegenstand des Prozesses ist die Klage des Mauereigentümers auf eine Entschädigung. Er fordert 150 000 Euro (Az.: 1 O 166/20). Die Fachfirma für Natursteinstützbauten bezweifelt nach Angaben des Gerichts hingegen, dass der Kläger tatsächlich auch der Eigentümer der Mauer ist.
Nach dem ersten Verhandlungstermin im April 2021 hatte das Gericht entschieden, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Fachmann für konstruktiven Ingenieurbau sollte in einem Gutachten klären, wie es zu dem Einsturz kommen konnte und ob er vorhersehbar war.
Mittlerweile liegen schriftliche Gutachten des Sachverständigen und eines weiteren Experten für Baugrunduntersuchungen vor, so dass das Gericht die Verhandlung fortsetzen kann. Geladen sind die Parteien, ihre Rechtsanwälte und einer der Sachverständigen
Eine Entscheidung wird bei einem Zivilrechtsstreit in der Regel nicht unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung verkündet, sondern in einem separaten Termin, wie das Gericht mitteilte. (dpa/cag)