Über ein Jahr haben sie diskutiert – die Abgeordneten des deutschen Bundestages.
Vier parteiübergreifende Gesetzesentwürfe wurden vorgelegt, der Fraktionszwang wurde aufgehoben und es ging um ein neues Gesetz zur Sterbehilfe.
Von der indirekten bis zur aktiven Sterbehilfe wurde über vieles gesprochen – dabei stand die Frage im Mittelpunkt: Darf man einem kranken Menschen beim Sterben helfen? Oder ihm sogar auf Wunsch ein tödliches Mittel verabreichen?
Der Bundestag entschied sich mit deutlicher Mehrheit für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes. Danach sollen alle Formen von organisierter und wiederholter Sterbehilfe verboten werden – es drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren.
Was aber bedeutet dieses Gesetz nun für das Selbstbestimmungsrecht todkranker Menschen, aber auch für Ärzte, für Betreuer für Mitarbeiter auf einer Palliativ-Station oder in einem Hospiz?
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