Ab dem 1. Januar 2022 ist es verboten, männliche Küken zu töten. Hintergrund ist: Die Tiere haben für die Brütereien keinen Nutzen. Sie legen, das liegt in der Natur der Sache, keine Eier und sie setzen auch nicht genug Fleisch an. 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig geurteilt, dass das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen aber keinen „vernünftigen Grund“ nach dem Tierschutzgesetz darstelle. Nun also tritt das Verbot in Kraft. Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Entscheidung klingt, hat aber auch eine Kehrseite – vor allem für verschiedene Vogelarten, aber auch für kleine Fleischfresser wie Erdmännchen und Waldhunde.