„Zumindest mal ein Schritt in die richtige Richtung“: So bewertet Swen Rubel, Chef des Einzelhandelsverbands Nordbaden, den Spruch des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs.
Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ sei voraussichtlich rechtswidrig, so die Richter gestern in Mannheim. Eine Vorschrift, die nicht-immunisierten Menschen den Zugang weitgehend einschränkt und das ausdrücklich „unabhängig“ von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz, stehe mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang.
Heißt im Klartext: Auch Menschen mit einem aktuellen, negativen Corona-Test können ab sofort wieder in die Geschäfte. Doch die Sekt-Korken knallen in der gebeutelten Branche trotzdem nicht. Wolfgang Grünwald hat nachgefragt.