Bereits seit November 2020 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz in Deutschland. Es sieht unter anderem vor, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ihre Heizungen nur 30 Jahre lang ab Einbau betreiben dürfen. Demnach dürfen in Deutschland ab 2023 nur noch Heizungen betrieben werden, die nach dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden.
So der Plan. Jetzt hieß es:
„Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.“
Aber, was heisst das jetzt genau?
Hans Weinreuter, Leiter des Fachbereichs Energie und Bauen der Verbraucherzentrale beantwortet unsere Fragen