Sterbehilfe, ein Thema das seit Jahren immer wieder Wellen schlägt und kontroverse Meinungen hervorbringt. Die Beschwerden von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranken Menschen hatten jetzt Erfolg: Das in Deutschland geltende Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid ist verfassungswidrig. Das 2015 eingeführte Verbot verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 machte das weitgehend unmöglich. Wie kommt das Urteil hier in der Region an? Wir haben im Hospiz St.Vincent in Ilvesheim und bei der Konkordien-Kirche in Mannheim nachgefragt.