Eine Haftstrafe von 11 Jahren wegen Totschlags – so lautet das Urteil im Mannheimer Prozess um den gewaltsamen Tod einer 31 Jahre alten Frau Ende 2015 am Neckar.
Sämtliche Indizien ließen darauf schließen, dass der angeklagte Student seine Nachbarin in den Hals stach, ihr mit einem Stein den Schädel zerstrümmerte und sie schließlich in den Fluß warf. Aber warum? Da stößt das Gericht an die Grenzen der Wahrheitsfindung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen bei der Urtreilverlkündung heute Vormittag.
Denn: ein Motiv für die grausame Tat wurde im Lauf der Verhandlung nicht erkennbar – und der Angeklagte beteuert nach wie vor seine Unschuld.
Film-oder Fotoaufnahmen von dem Angeklagten ließ der Richter auch bei der heutigen Urteilsverkündung nicht zu