Es war eine Verzweiflungstat, da waren sich im Gerichtssaal alle einig. Der alte Mann war von der jahrelangen Pflege seiner Frau körperlich am Ende und nervlich zerüttet. Er sah keinen anderen Ausweg mehr. Eigentlich wollte er sich nach der Tat selbst das Leben nehmen, das scheiterte aber. Trotz allen Mitgefühls und trotz der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten sei eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen, da waren sich Richter und Staatsanwalt einig. (1.02.2013)