Nach Ansicht der Stadt verletze das Regierungspräsidium mit einer Weisung die Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht der Stadt. Es geht darum, dass die Stadt dem RP einen Zurückstellungsbescheid vorab zur Zustimmung vorzulegen habe. Im Anschluss an die Klageerhebung erging ein Zurückstellungsbescheid gegen das Sozialministerium als Bauherrn. Um die eigenen Rechte zu wahren und den eindeutigen Beschluss des Gemeinderats vom Juni umzusetzen, sah sich die Stadt zu diesen Schritten gezwungen. Der „Faule Pelz“ ist seit Jahren als Erweiterung für die Universität vorgesehen. Im Juni hatte der Heidelberger Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Bauantrag des Landes zur Einrichtung eines Maßregelvollzugs im stillgelegten Gefängnis für ein Jahr zurückstellen solle.