Die Staatsanwaltschaft Mannheim leitete gegen die Frau Ermittlungen wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung ein. Dabei stützt sie sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt.
Das OLG kam in einem Schadenersatz-Prozess zwischen Kachelmann und seiner Ex-Freundin zu dem Schluss, dass sie den Fernseh-Mann im Jahr 2010 bewusst falsch wegen Vergewaltigung anzeigte.