Do., 14.08.2014 , 17:22 Uhr

Schatzsucher muss vor Gericht

Der Finder des südpfälzischen Barbarenschatzes ist wegen Unterschlagung angeklagt. Weil der Raubgräber den Schatz behielt, muss er sich vor dem Amtsgericht Speyer verantworten. Ihm drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.
Der Hobby-Archäologe soll die Gold- und Silberobjekte im Mai 2013 im Wald bei Rülzheim ausgegraben haben. Den Wert beziffert die Staatsanwaltschaft Frankenthal mit bis zu 575 000 Euro. Die Ermittler kamen dem  23-Jährigen auf die Schliche, als er seine Funde im Internet präsentierte.

anklage Barbarenschatz Nachrichten Südpfalz

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