Es ist ein heiß umstrittenes Thema: Sterbehilfe bei todkranken Menschen.
Rechtlich gesehen ist aktive Sterbehilfe, z.B. durch eine Überdosis Schmerzmittel, in Deutschland verboten. Bei sogenannter indirekter Sterbehilfe geht es darum, die Schmerzen eines Patienten zu lindern.Dabei geht der Arzt das Risiko ein, dass der Mensch durch das Schmerzmittel eventuell schneller stirbt. Dieser Fall ist juristisch nicht geregelt.
Vor dem Landgericht Darmstadt ist nun eine Altenpflegerin aus Beerfelden wegen versuchten Totschlags angeklagt. Der Vorwurf: Sie soll einem todkranken Krebspatienten eine doppelte Schmerzmittelmenge gespritzt haben, um den Sterbeprozess zu beschleunigen. Ob das aktive oder indirekte Sterbehilfe war, soll der Prozess klären.