Die Seele des Original-Pfälzers ist seit ein paar Wochen in Wallung geraten. Denn zwei Unternehmer aus dem Donnersbergkreis haben sich den Begriff „Dubbeglas“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Marken-Amt in München schützen lassen. Sie versichern zwar, dass sie damit vor allem ausländische Zugriffe auf die Marke abwehren wollen und Abmahnungen bereits existierender Dubbeglas-Kreationen im eigenen Land nicht im Sinn haben. Dennoch befürchtet die pfälzische Kreativ-Szene genau das. Dass nämlich das Dubbeglas nicht mehr so ohne weiteres verwendet werden darf, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Mit der Petition „Pfälzer Freiheit für das Dubbeglas“ versuchen sie, das Unheil abzuwenden.