Wenige Tage vor Inkrafttreten einer zweiten Stufe des Cannabisgesetzes stehen in Rheinland Pfalz zahlreiche Vereine als künftige Anbauvereinigungen in den Startlöchern. Dem Landesamt für Soziales liegen nach eigenen Angaben bereits 86 Interessensbekundungen. Vor gut einem Monat waren es noch weniger als halb so viele gewesen. Bereits seit dem 1. April ist grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Ganja für Volljährige erlaubt. Die Regelungen zum Eigenanbau treten zum Juli in Kraft