Es ist eine Horrorvorstellung für Eltern: Ihre Kleinkinder werden aus der Familie gerissen und zu Pflegeeltern gebracht. Passiert ist das einem Ehepaar aus Fußgönheim – wir haben über den Fall im Dezember 2013 berichtet. Ein Gutachten hatte damals Kindesmißhandlung als sehr wahrscheinlich bescheinigt. Das Jugendamt nahm den Eltern die beiden Kleinkinder weg. Erst ein halbes Jahr später, nach einem weiteren Gutachten, durften die kleinen Jungs zu ihren Eltern zurück. Heute nun entschied das Landgericht Mainz, dass die Eltern ein Recht auf Schmerzensgeld haben und dass die Gutachterin damals fahrlässig gehandelt habe.