Was Bundestag und Bundesrat Ende vergangenen Jahres beschlossen haben, soll Mitte nächsten Monats in Kraft treten: Bis zum 15. März müssen unter anderem Beschäftigte in den Krankenhäusern und Pflegeheimen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen – ansonsten droht im härtesten Fall ein Betretungs- und damit ein faktisches Beschäftigungsverbot. Zu viele Punkte und arbeitsrechtliche Fragen seien derzeit noch ungeklärt, monierten zuletzt unter anderem die Parteispitzen der baden-württembergischen Christdemokraten und plädierten zwischenzeitlich für eine vorübergehende Aussetzung der Teil-Impfpflicht. In der neuen Ausgabe unseres Politmagazins Landtag BW widmen wir uns den derzeit diskutierten Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht und haben dazu mit den gesundheitspolitischen Sprechern von FDP/DVP und den Grünen gesprochen: Jochen Haußmann und Norbert Knopf.