„Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“
Das ist die gesetzliche Grundlage, auf die sich Georg Schietinger beruft, ein 34 Jahre alter Doktorand im Fach „Alte Geschichte“. Mit ihr geht er juristisch vor gegen das Ergebnis der Eppelheimer Bürgermeisterwahl: Weil seiner Meinung nach ein Wahlplakat mit dem Konterfei von Patricia Popp zu nah am Wahllokal stand.
Die Folge der Klage: Amtsinhaber Dieter Mörlein regiert immer noch im Rathaus, weil er sich im Recht fühlt. Die mit 52 Prozent aller Stimmen gewählte Patricia Popp ist außen vor – seit dreieinhalb Monaten. Am Karlsruher Verwaltungsgericht wurde die Posse, die bundesweit Schlagzeilen macht, heute verhandelt.