Der Spruch ist legendär und insbesondere auf abstrakte Objekte gemünzt. Joseph Beuys Kunst wurde übrigens gleich zweimal verstümmelt: 1973, als eine von ihm gestaltete Kinderbadewanne zum Gläserspülen verwendet wurde. Und dann 1986, als sein künstlerischer Fettfleck an einer Decke vom Hausmeister weggeschrubbt wurde.
In beiden Fällen soll es Schadenersatzzahlungen in Höhe von mehreren 10 000 Euro gegeben haben.
Ob das in dem Fall auch so kommt, ist unwahrscheinlich. Fakt ist, dass eine Putzfrau Teile einer Ausstellung in der Philippuskirche in Mannheim-Käfertal kurzerhand in die Mülltonne geworfen hat.