Anfang Mai stellten die Behörden in einem Haus in Edingen katastrophale Zustände fest. Durch die Verschmutzung mit Tierexkrementen und dem Umstand, dass mehrere verendete und zum Teil stark verweste Hunde lange Zeit in dem Haus lagen, kam es zusätzlich zu einer extremen Geruchsbildung. Seit heute dürfen die Vermieter das Haus wieder betreten.
Der Vergleich ist gelungen. Die Beklagten räumten das Haus bereits im Vorfeld. Zu der Verhandlung am Heidelberger Amtsgericht erschien die 33jährige Frau, die für die untragbaren Zustände in dem Haus verantwortlich sein soll, erst gar nicht. Die Anwältin ihrer Mutter und ihres Bruders, die die Hauptbeklagten sind, hatte vor Kurzem das Mandat niedergelegt. Nach Angaben der Anwältin ist seit dem 11. Mai der Aufenthaltsort ihrer früheren Mandantin nicht mehr bekannt. Über die 4000 € Vergleichszahlung, die für Mietrückstände und Heizölkosten berechnet werden sollen, entscheidet jetzt das Gericht. Für die Hausbesitzer ist besonders der freie Zugang zum Haus wichtig.
Das Verfahren über möglichen Schadensersatz steht noch aus. Die Kosten für die Sanierung liegen nach Einschätzung der Hausbesitzer im sechsstelligen Bereich. (25.05.2013)