Fr, 19.01.2018 , 16:58 Uhr

Häuslebauer aufgepasst: Das neue Recht am Bau

Paragraph 650i Bürgerliches Gesetzbuch. Es gibt ihn seit Anfang des Jahres und er ist Teil einer Reform des Baurechts. Bislang war das mit dem Bauen ja so eine Sache: Der eine verstand nicht so recht, was die Baufirma da eigentlich in den Vertrag geschrieben hatte. Andere wiederum wollten Unterlagen vom Bauunternehmer, um eine Förderung beantragen zu können – und bekamen Sie nicht. All das soll sich nun ändern. Der Gesetzgeber will mehr Verbraucherschutz.

Baurecht Verbraucherschutz

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