Paragraph 650i Bürgerliches Gesetzbuch. Es gibt ihn seit Anfang des Jahres und er ist Teil einer Reform des Baurechts. Bislang war das mit dem Bauen ja so eine Sache: Der eine verstand nicht so recht, was die Baufirma da eigentlich in den Vertrag geschrieben hatte. Andere wiederum wollten Unterlagen vom Bauunternehmer, um eine Förderung beantragen zu können – und bekamen Sie nicht. All das soll sich nun ändern. Der Gesetzgeber will mehr Verbraucherschutz.