Der Radfahrer, der am Mittwoch in Frankenthal mit einem Einsatz-Fahrzeug der Feuerwehr zusammenstieß, war taub. Der 67 Jahre alte Mann starb noch am Abend in der Ludwigshafener BG-Unfallklinik. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben routinemäßig wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den 52jährigen Mann am Steuer des Einsatzwagens.
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Der mit drei Feuerwehrleuten besetzte Einsatzwagen war unterwegs zu einem Unfall auf der A 61. Mit Blaulicht und Martinshorn fuhr er nach Angaben der Staatsanwaltschaft trotz roter Ampel auf die Kreuzung, nachdem sich der Mann am Steuer vergewissert habe, dass der Weg frei sei. Dennoch kam es zum Zusammenstoß mit dem gehörlosen Radfahrer, der mit seiner Frau unterwegs war.
Der Mannheimer Verkehrsrechtler Frank Zander erläutert, dass man Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal grundsätzlich Platz machen müsse. Allem Anschein nach habe der Radfahrer die Feuerwehr aber nicht bemerkt.
O-Ton DR. FRANK ZANDER, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Mannheim
„Ohne Wenn und Aber können Gehörlose nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Grundsätzlich verhält es sich aber so, dass Gehörlose auch einen Führerschein machen können. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht das ausdrücklich vor. Man wird in der Regel ein Attest vorlegen müssen vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt, der bestätigt dass jemand geeignet ist, aber grundsätzlich geht es eher um die visuellen Eindrücke im Straßenverkehr, nicht um die audiellen. In diesem Fall hatte es sich tragischerweise anders herausgestellt..“
Bei der Einschätzung des Unfalls sei es ein wichtiges Kriterium, wie schnell das Feuerwehrauto fuhr, so der Experte. Das muss jetzt ein Gutachter klären.