Der mutmaßliche Babymörder aus Frankenthal muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Haftbefehl am Mittag aufgehoben und folgte damit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Danach saß der Angeklagte zu lange in Untersuchungshaft, weil das Landgericht Frankenthal überlastet war. Wie ein OLG-Sprecher sagte, sei den vorhandenen Informationen zufolge nicht erkennbar, dass die U-Haft noch länger andauern müsse. Der mittlerweile 35-Jährige soll Pfingsten 2016 sein zwei Monate altes Baby von einem Balkon im zweiten Stock geworfen haben. Das kleine Mädchen starb noch am Tatort. Zudem soll er in der Nacht drei weitere Menschen mit einem Messer schwer verletzt haben. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Prozess wird fortgesetzt, an den Verhandlungstagen muss der Angeklagte erscheinen. Dr. Frank Peter, Vertreter der Nebenklage, spricht von einem Justizskandal.