Der Spar und Bauverein als direkter Nachbar hat seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Mannheim zurückgenommen. Laut Bauherr Diringer und Scheidel einigte man sich mit der Baugenossenschaft außergerichtlich. Sie hatte gegen das Einbringen von Spezialankern unter ihrem Grundstück Bedenken, weil man Setz-Schäden an den Häusern fürchtete. Die Anker dienen der Stabilisierung der Spundwände, die die 16 Meter tiefe Baugrube absichern. Vor Gericht hatte Diringer und Scheidel dem Spar- und Bauverein rund 100.000 Euro zur Kompensation angeboten sowie eine Sicherungsbürgschaft über 250.000 Euro. Diese Beträge seien nun erhöht worden, erklärte ein Sprecher des Bauunternehmens. Der Forderung der Genossenschaft, den An- und Abtransport für die Shoppingmall teilweise zu verlegen, sei man nicht nachgekommen. Die BauPläne seien nach den Verkehrssvorgaben der Stadt ausgerichtet, heisst es.