Mi, 22.12.2021 , 19:10 Uhr

Der Kündigungsstreit Jochen Kientz vs SV Waldhof Mannheim: Die Anwälte über das Güterichterverfahren

Der SV Waldhof Mannheim und sein im November fristlos gekündigter Sportchef Jochen Kientz haben sich bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht Mannheim am Mittwochnachmittag nicht geeinigt. Beide Parteien stimmten allerdings am Ende des 20minütigen Termins einem sog. Güterichterverfahren unter Leitung von Theodor Thewes zu, Vizepräsident des Arbeitsgerichts. Angeregt wurde dieser Schritt von SVW-Anwalt Ralph Lütkehaus, er sei auch vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses „angemessen“. Professor Christoph Schickhardt aus Ludwigsburg, der Anwalt von Jochen Kientz, nutzte die Gelegenheit zu einer heftigen Kritik am früheren Arbeitgeber seines Mandaten. Der SV Waldhof würde „in Talkshows“ über das Thema reden, seine Schreiben an den Drittligisten indessen seien alle unbeantwortet geblieben. Es gehe um die Reputation von Jochen Kientz, die durch das Vorgehen des Clubs („Ohne Anhörung und ohne Begründung hat ihm der Verein den Stuhl vor die Tür gesetzt!“) beschädigt worden sei. Schickhardt will zum einen dagegen vorgehen und zum anderen die vollständige Rehabilitierung seines Mandanten. Der seit der Freistellung im Oktober entstandene Schaden müsse wiedergutgemacht werden. Der Vorschlag eines Güterichterverfahrens hätte früher kommen können.

Der SV Waldhof wirft Jochen Kientz vor, einen positiven Coronatest verschwiegen zu haben. Das sagte Präsident Bernd Beetz in einem Fan-Talk im Youtube-Kanal des Vereins Anfang November. Einem Zeitungsbericht zufolge soll dieser Test vor dem Auswärtsspiel in Braunschweig am 25. September aufgetreten sein. Wenige Tage später zwang ein heftiger Corona-Ausbruch 17 Spieler und Trainer Glöckner in Quarantäne. Kientz bestreitet die Vorwürfe energisch. Schickardt sagte bereits vor Wochen, der Verein würde den Sachverhalt „komplett falsch“ darstellen. Außerdem sei Stillschweigen über die Gründe der Trennung vereinbart gewesen.

Da eine Güterichterverhandlung aus dem normalen Prozessablauf herausgenommen wird, können die Parteien anders und vor allem ohne Öffentlichkeit miteinander kommunizieren. Sie verhandeln in Abwesenheit des für die Entscheidung zuständigen Richters in formloser Atmosphäre. Die Anwälte fungieren hierbei in erster Linie als Beistand oder Berater ihrer Mandanten. Ein solches Verfahren kann ein normales Prozessverfahren nicht ersetzen, nur aus diesem heraus eingeleitet werden. Der voraussichtliche Termin ist im Januar. Gelingt keine Einigung, wird das Verfahren normal fortgesetzt. (wg)

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