Nach der Zustimmung zur umstrittenen Krankenhausreform im Bundesrat will das Land Baden-Württemberg den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg auf der neuen Gesetzesgrundlage vorantreiben. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis 2030 von einer kartellamtlichen Fusionskontrolle grundsätzlich ausgenommen sind, wie das Wissenschaftsministerium in Stuttgart betonte. Dies ermögliche auch den geplanten Verbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim, heißt es in der Landeshauptstadt.