Der Prozess um die Explosion eines Hauses in Birkenau muss neu verhandelt werden. Seit heute steht der 61-jährige Angeklagte deshalb abermals vor dem Landgericht Darmstadt. Er hatte sein eigenes Anwesen im März 2019 gesprengt. Der Bundesgerichtshof gab der Revision statt, weil im ersten Prozess nicht ausreichend geprüft worden sei, ob der Angeklagte mit einer narzisstisch-paranoiden Persönlichkeitsstörung schuldfähig ist. Für den zweiten Verhandlungstag am kommenden Montag kündigte der Angeklagte eine umfassende Einlassung zur Sache an.