Nach der tödlichen Explosion bei der BASF im Oktober 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage gegen den Mitarbeiter einer Spezialfirma für Rohrleitungsbau. Der 62jährige soll eine falsche Leitung angeschnitten und damit das Unglück verursacht haben. Er muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.