Bei einer Baustellenkontrolle in Mannheim trafen Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf zehn Arbeitnehmer, die mit Betonarbeiten beschäftigt waren. Eine Überprüfung der Personen ergab, dass neun von ihnen über keinen gültigen Aufenthaltstitel, der die Arbeitsaufnahme gestattet hätte, verfügten. Gegen die neun Arbeitnehmer wurden vor Ort entsprechende Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wurde umgehend informiert. Des Weiteren nahmen die Zollbeamten Ermittlungen gegen den Arbeitgeber auf. Zum einen besteht der Verdacht, dass der ebenfalls angetroffene Polier bereits seit Monaten ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt wurde, zum anderen gaben die Bauarbeiter während der Befragung an, bei der Firma des Poliers angestellt zu sein, obwohl ein Firmenverantwortlicher erklärte, dass die Angetroffenen bei Subunternehmern in Slowenien bzw. Kroatien beschäftigt seien.