Fr, 02.02.2024 , 11:17 Uhr

Mannheim: Weinheimer Arzt muss sich wegen unerlaubter Verschreibung von Betäubungsmitteln am Landgericht verantworten

Mannheim. Wegen des nicht erlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln muss sich ein Arzt aus Weinheim ab Montag, 5. Februar (9 Uhr), vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Wie das Landgericht mitteilte, soll er im Zeitraum von Januar 2019 bis April 2022 in insgesamt 127 Fällen zwei Patienten auf deren Wunsch hin Rezepte für Betäubungsmittel ausgestellt haben – obwohl diese ärztlich nicht notwendig gewesen seien. Es habe sich um verschiedene Betäubungsmittel gehandelt, teilte eine Sprecher am Landgericht auf Anfrage mit.

Obwohl die Praxisräume des Mannes bereits im April 2022 durchsucht und das Ruhen der Zulassung angeordnet wurden, soll er von Mai 2022 bis Ende Mai 2023 in insgesamt 160 Fällen 13 Patienten auf deren Wunsch hin Rezepte ausgestellt haben. In drei Fällen habe der Mann auch einem verdeckten Ermittler Verschreibungen ausgestellt. In zehn Fällen soll er Patienten unter anderem unzutreffende ärztliche Diagnosebescheinigungen beispielsweise zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt haben.

Einer weiteren Angeklagten wird zur Last gelegt, in zwei Fällen Beihilfe durch Unterstützung des Angeklagten geleistet zu haben.

MDMA und LSD bei Durchsuchung gefunden 

Der Mann war am 12. Juni 2023, von der Polizei in seiner Praxis angetroffen und festgenommen werden. Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung seiner Praxis und seiner Privaträume wurden 49 Gramm MDMA und mehr 500 mutmaßliche LSD-Trips sowie zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Zudem soll der Tatverdächtige in drei Fällen zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Patienten medizinisches Cannabis an unbekannter Abnehmer gewinnbringend weiterverkauften, hieß es seitens Staatsanwaltschaft und Polizei im Juni 2023. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Arzt bereits 2022 verurteilt

Das Amtsgericht Weinheim hatte den Angeklagten bereits im Juli 2022 wegen unbegründeter Verschreibung von Betäubungsmitteln, Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht und ein dreijähriges Berufsverbot. Das aufgrund der eingelegten Berufung beim Landgericht Mannheim sei von der Großen Strafkammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung übernommen worden. Das Berufungsverfahren sei wie ein erstinstanzliches Verfahren zu behandeln, teilte das Landgericht Mannheim mit.

Fortsetzungstermine:

22., 26. Februar, 7., 25., 28. März, 3., 17. und 18. April 2024, jeweils 9 Uhr

landgericht Mannheim weinheim

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