Eine Schülerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis scheiterte mit einem Eilantrag gegen die Masken- und Testpflicht an Schulen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lehnte die Klage der Fünftklässerin gegen die neu gefassten Corona-Sicherheitsmaßnahmen ab. Die Schülerin sieht in der Masken- und Testpflicht einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte. Sie bemängelte zudem den bislang gültigen und nun von der Landesregierung verworfenen Anspruch auf Beschulung im Fernunterricht. Aus Sicht des VGH ist der Antrag jedoch unbegründet. Die Regelungen für das neue Schuljahr seien voraussichtlich rechtmäßig. Der Beschuss ist unanfechtbar. (mho/dpa)