Die Beschränkungen für Nicht-Immunisierte in Baden-Württemberg sind rechtmäßig. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und lehnte den Eilantrag einer Klägerin ab. Die weder geimpfte noch genesene Frau berief sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil auch Geimpfte das Virus übertragen könnten. Zudem sei es ihr durch zahlreiche Verbote verwehrt, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wegen zahlreicher Ausnahmen verneinte der VGH jedoch, dass Nicht-Immunisierten die soziale Isolation drohe. Die Behauptung der Antragstellerin, die Kontaktbeschränkung biete keinen Nutzen für eine Begrenzung der Virenübertragung, sei nicht plausibel. (mho/dpa)