Die Kosten für aufwändige Zutrittskontrollen zu Geschäften in Corona-Zeiten müssen die Einzelhändler selbst tragen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim und wies den Eilantrag einer Klägerin ab. Die Betreiberin mehrerer Filialen im Textil-Einzelhandel hält die Kontrollpflicht für unverhältnismäßig. Sie führe zu zusätzlichem Personalaufwand. Überdies seien ihre Mitarbeiter Übergriffen an den Check-Punkten ausgesetzt. Die Verwaltungsrichter argumentierten, dass bei einem Verzicht auf Kontrollen zu erwarten sei, dass nicht-immunisierte Kunden das Infektionsgeschehen deutlich verstärken. Dem VGH zufolge gilt die den Händlern auferlegte Prüfung von Impfstatus und Ausweispapieren noch bis zum 19. März. (mho/dpa)