Mannheim. Im Verfahren gegen zwei Polizisten wegen eines tödlichen Einsatzes im Mai 2022 in Mannheim will das Landgericht Mannheim am Freitag (10 Uhr) das Urteil verkünden. Ein 27-jähriger Polizeioberkommissar war wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt worden, ein gleichaltriger Polizeihauptmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Vor allem mit Verweis auf die rechtsmedizinischen Gutachten plädierte die Staatsanwaltschaft allerdings am Ende des Hauptverfahrens überraschend milde: Sie forderte für den Polizeioberkommissar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, für den Mitangeklagten einen Freispruch. Sie reduzierte die Vorwürfe für den Hauptangeklagten auf Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen hielt die Anklage für nicht mehr gerechtfertigt. Die Verteidigung forderte Freisprüche.
Das psychisch kranke Opfer war bei einem gewaltsamen Einsatz der beiden Beamten am Mannheimer Marktplatz zusammengebrochen und im Krankenhaus gestorben. Der 47-Jährige mit kroatischen Wurzeln litt an einer paranoiden Schizophrenie, hatte immer wieder Wahnvorstellungen und halluzinierte. (dpa)