Statt zehn waren es nur drei Prozesstage – die Gerichtsverhandlung um den ehemaligen Druiden von Schwetzingen ging schneller vorüber als ursprünglich erwartet. Das Landgericht Mannheim verurteilte den 71-jährigen am Mittag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie 1300 Euro Geldstrafe. Die Kammer befand ihn des unerlaubten Erwerbs von Waffen und Munition sowie der Volksverhetzung und der Leugnung des Holocausts für schuldig. Der Staatsanwalt forderte eine etwas höhere Bewährungsstrafe. Die Verteidiger des geständigen Angeklagten sprachen sich für eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und eine geringere Geldstrafe aus. Drei Mitangeklagte aus der Region waren bereits im Januar zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. (mho/dpa)