Mannheim. Die Disziplinarverfahren gegen zwei am Freitag am Landgericht verurteilte Polizisten soll nach Eintritt der Rechtskraft der Urteile weitergeführt werden. Wie die Polizei mitteilte, handelt sich beim Disziplinarverfahren um ein unabhängiges Verfahren, bei welchem die für Beamte geltenden Regelungen und Pflichten betrachtet werden. Hierzu werden zunächst die justiziellen Akten analysiert und in der Folge die weiteren für die Polizei gültigen Regelungen geprüft, hieß es in einer Mitteilung. Die tatsächlichen Feststellungen des Urteils seien im Disziplinarverfahren bindend und werden mit aufgenommen.
Der tödliche Polizeieinsatz im Mai 2022 in Mannheim war nach Überzeugung des Landgerichts im Wesentlichen gerechtfertigt. Die Kammer sprach einen angeklagten Polizeibeamten am Freitag in Mannheim frei, sein Kollege wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro verurteilt.
Das psychisch kranke Opfer litt an einer paranoiden Schizophrenie, hatte immer wieder Wahnvorstellungen und halluzinierte. Der Arzt des Mannes hatte die Polizisten vor dem Einsatz um Hilfe gebeten. Der Mediziner hatte Angst vor einer Eigengefährdung seines Patienten.
(pol/dls/dpa)
Mannheim: Geldstrafe und Freispruch nach tödlichem Polizeieinsatz am Marktplatz