Der Vorsitzende Richter sagte am Mittwoch, der Angeklagte habe zwar vorhersehen können, dass die Gabe des Medikaments auch zum Tod führen könnte, jedoch sei das Gericht nicht überzeugt, dass er die Tötung billigend in Kauf nahm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt mitteilen lassen, dass er sich vor einem Jahr selbst töten wollte – und deshalb seiner Tochter ein Beruhigungsmittel gegeben habe. Dies bezeichnete das Gericht als Schutzbehauptung. Der Angeklagte habe den Abend ungestört verbringen wollen. «Andere Motive ließen sich hier nicht eruieren.»
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte sich für fünf Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage wollte wegen Mordes eine lebenslange Strafe gegen den Deutschen. Gerichtsort ist Mannheim, weil dort das Kind im Krankenhaus gestorben war und die Ermittlungen dazu liefen. (lsw)