Wenn Polizisten im Dienst sterben, erhalten Hinterbliebene eine Rente und eine einmalige Entschädigung. Die Landesregierung will die Summen erhöhen – auch für zwei tragische Fälle aus dem Frühjahr.
Mehr als 80 tote Polizisten und Polizistinnen
Seit dem Zweiten Weltkrieg sind nach früheren Angaben des Landesinnenministeriums mehr als 80 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Vor dem gewaltsamen Tod eines Polizisten Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz starb zuletzt 2013 ein Polizeibeamter im Südwesten. Zuletzt hatte der Unfalltod eines Motorradpolizisten in Stuttgart im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft für Aufsehen gesorgt.
Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten – unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten – einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. (dpa)