Wenn Polizisten im Dienst sterben, erhalten Hinterbliebene eine Rente und eine einmalige Entschädigung. Die Landesregierung will die Summen erhöhen. Sie lagen aber auch unter dem Bundesdurchschnitt.
Beamtinnen und Beamte sollen künftig 150.000 Euro statt wie bislang 80.000 Euro erhalten, sollten sie wegen eines Dienstunfalls mindestens zu 50 Prozent dauerhaft geschädigt bleiben. Stirbt ein Beamter oder eine Beamtin im Dienst, wird Witwen oder Witwern sowie versorgungsberechtigten Kindern künftig 100.000 Euro gezahlt. Bislang waren es 60.000 Euro. Hinterlässt der oder die Tote keine Kinder oder Partner, erhalten die Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder eine einmalige Zahlung von 40.000 Euro, doppelt so viel wie derzeit.
Mehr als 80 tote Polizisten und Polizistinnen
Seit dem Zweiten Weltkrieg sind nach Angaben des Landesinnenministeriums mehr als 80 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Vor dem gewaltsamen Tod eines Polizisten Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz starb zuletzt 2013 ein Polizeibeamter im Südwesten. Zuletzt hatte der Unfalltod eines Motorradpolizisten in Stuttgart im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft für Aufsehen gesorgt.
Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten – unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten – einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. Die CDU hatte kritisiert, Baden-Württemberg zahle im Ländervergleich die niedrigsten Beträge im Todesfall.