Die Stadt Mannheim verschärft ihr Vorgehen gegen Aktionen von Gegnern der Coronapolitik. Nicht angemeldete, aber im Netz beworbene Veranstaltungen am Sonntag und Montag werden per Allgemeinverfügung untersagt. Veranstaltern drohen bei Zuwiderhandeln Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer teilnimmt,
begeht eine Ordnungswidrigkeit, wie aus dem Erlass der Stadt von Donnerstag hervorgeht. Namentlich wurden genannt ein „Rhein Candle Light“ am Sonntag sowie
ein „Schweigemarsch“ und ein „Spaziergang“ am Montag. Die Stadt untersagt im Sinne der öffentlichen Sicherheit auch jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Versammlung an diesen Tagen.
Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens können laut Stadt zum Infektionsschutz auch Versammlungsverbote verhängt werden. Es sei zu befürchten, dass bei den Aktionen Mindestabstände nicht konsequent eingehalten und keine Masken getragen würden. Dass es sich bei den Zusammenkünften um Versammlungen handele, ergebe sich aus den Aussagen der Teilnehmer zur Coronapolitik. Auch die „Corona-Rebellen“ selbst bezeichneten den von ihnen initiierten Schweigemarsch durch die Innenstadt als „Demo-Termin“. Die Stadt rechnet mit größeren Zusammenkünften. In dem Aufruf der „Corona-Rebellen“ heiße es etwa: „Jeder einzelne . zählt. Bringt
Familie, Freunde und Bekannte mit, erzählt jedem davon, den ihr trefft“.
Mannheim hat bereits Erfahrung mit solchen organisierten, aber spontan anmutenden Aktionen. Beim „Abendspaziergang“ am vergangenen Montag zogen trotz eines kurzfristig angeordneten Versammlungsverbots nach Schätzungen der Polizei bis zu 2000 Menschen – zum Teil in Gruppen von mehreren Hundert Männern und Frauen – durch die Stadt. (mho/dpa)