Katzenhalter in Mannheim müssen von kommendem Donnerstag an ihre Tiere registrieren lassen. Damit ist Mannheim die erste große Stadt im Südwesten, die eine Katzenschutzverordnung einführt. Das Ziel ist es, der unkontrollierten Vermehrung der Tiere und damit einhergehendem Leid den Riegel vorzuschieben.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: elektronisch lesbare Mikrochips, mittels einer Injektionsnadel seitlich am Hals der Katze eingesetzt, oder Ohrtätowierungen durch einen Tierarzt. Halter und Halterinnen müssen ihre Tiere zusätzlich in das Haustierregister des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) eintragen lassen. Dies ist in beiden Fällen kostenlos. Nur Freiläufer – keine Stubentiger – sind von der Neuregelung betroffen, die sechs Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt nun in Kraft tritt.
Grundlage ist eine Novelle des Tierschutzgesetzes von 2013. Bisher nutzen diese laut Landestierschutzbund mehr als 30 kleine Gemeinden von Aidlingen (Kreis Böblingen) bis Wurmberg (Enzkreis).
Wenn in Mannheim nun streunende Katzen gefangen werden und sich innerhalb von 48 Stunden kein Halter meldet, kann die Stadt sie kennzeichnen, registrieren, kastrieren und an den Ort des Auffindens zurückbringen lassen. Wird ein Halter danach noch ermittelt, muss er die Kosten erstatten.
Die Verordnung «dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Stadt Mannheim zurückzuführen sind», heißt es in dem Text. Andreas Parmentier, Stadtrat der Tierschutzpartei, kann das so nicht unterschreiben. Zwar sei ein erster Schritt mit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gemacht, doch das Wichtigste fehle: eine Kastrationspflicht. Nur so könne man rasant wachsende Populationen und damit Katzenelend durch Futtermangel und Krankheiten eindämmen.
Auch für Menschen könne die prekäre Lage von ein paar Tausend ausgewilderten Katzen in der Metropole gefährlich werden. Für Kleinkinder bestehe das Risiko, sich im von Katzenurin verunreinigten Sandkasten Krankheiten zuziehen, etwa Magen-Darm-Erkrankungen. Den Stadtrat stört auch, dass die Weigerung, seine Katze zu registrieren, keine Konsequenzen hat. «Das müsste als Ordnungswidrigkeit gewertet werden», ist er überzeugt. Die Stadt weist aber darauf hin, dass der Gesetzgeber es unterlassen hat, einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand für Verstöße gegen eine Katzenschutzverordnung zu schaffen.
Auf der Basis der Verordnung will Parmentier für weitere Verbesserungen kämpfen. Neidisch schaut er auf die gegenüberliegende Rheinseite. Dort hat Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) 2021 eine Katzenschutzverordnung inklusive Kastrationspflicht erlassen.
Die Stadt Mannheim verteidigt ihre milde Gangart mit dem Hinweis auf die Grundrechte der Katzenhalter: Eine Kastrationspflicht stelle einen massiven Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht von Katzenhaltern und Katzenhalterinnen dar und sollte die letzte Maßnahme sein, die getroffen wird.
Für Katzenfreundin Kristina Stumpf verdient die Mannheimer Katzenschutzverordnung ihren Namen nicht. Denn das Chippen und Registrieren allein sorge nicht für weniger Katzenleid, sagte die Ehrenamtliche, die sich seit über einem Jahrzehnt um ausgewilderte Katzen kümmert. «Ein Chip verhindert keine Schwangerschaft.» Auch die 48-Stunden-Regelung sei ein fauler Kompromiss, denn aufgegriffene Katzen müssten ihrer Meinung nach sofort kastriert werden. Wenn ein Halter sich in seinen Eigentumsrechten beeinträchtigt sehe, könne er das Tier in den eigenen vier Wänden halten.
Ein Runder Tisch mit den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung und im Katzenschutz engagierten Aktiven soll die Entwicklung der Katzenpopulation in Mannheim und die Wirkung der Maßnahme beobachten. Für Stumpf ist das nur ein vorgeschobenes Angebot, mit dem sich die Stadt katzenfreundlich präsentieren wolle. (Von Julia Giertz, dpa)